Ihr Immobilien-Partner in der Region Göppingen


Kontakt

Online-Formular oder
Tel. 07161 / 255 25

Keine Trendumkehr bei Mietanstieg zu erwarten

Auch die Mieten werden 2012 nach Auffassung des IVD vielerorts weiter steigen. Für 2011 beobachtete der IVD einen Anstieg von zwischen 2,1 (Bestand ab 1949) und 2,9 (Altbau bis 1948) Prozent bei der Inflationsrate von durchschnittlich 2,4 Prozent. In den Großstädten wurden sogar Steigerungsraten von 5,8 (Baujahr bis 1948) und 3,8 Prozent (Baujahr nach 1949) festgestellt. „Auch im kommenden Jahr wird es bei den Mieten keine Trendumkehr geben“, prognostiziert Schick. „Vor allem in den größeren Städten werden sich die Mieter auf höhere Preise einstellen müssen.“ Denn das Angebot dort hält mit dem Nachfragewachstum kaum Schritt und aufgrund der geringen Fertigstellungszahlen in den vergangenen Jahren gibt es vielerorts einen beachtlichen Bedarfsrückstau.(Quelle: IVD Bundesverband Berlin)

Neue Regeln bei Vermietung an Verwandte

Wer eine Wohnung an Tochter, Sohn oder andere Anverwandte vermietet, muss ab Januar mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, um Werbungskosten beim Fiskus voll geltend machen zu können. Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung ist nicht mehr nötig. Die bisherige Regelung ist komplizierter: Wer weniger als 56 Prozent verlangt, kann Werbungskosten nur anteilig abziehen, wer zwischen 56 und 75 Prozent verlangt, muss dem Finanzamt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vorlegen, wonach die Immobilie trotz der Billig-Vermietung binnen 30 Jahren trotzdem Gewinn abwerfen soll. Und nur wer ab 75 Prozent der ortsüblichen Miete verlangt, kann ohne Nachweis die vollen Werbungskosten bei der Steuererklärung ansetzen. Mit dieser aufwendigen Regelung ist ab Januar 2012 Schluss (Quelle: immowelt.de).

EnEV 2009

Neue Regeln für elektrische Speicherheizungen

Immer wieder werden wir mit der Situation konfrontiert, dass eine Mietwohnung/Eigentumswohnung oder Einfamilienhaus/Mehrfamilienhaus mit einer Elektro-Speicherheizung beheizt wird. Unsere Kunden fragen uns dann: Stimmt es, dass elektrische Speicherheizungen verboten werden?  NEIN!  Durch die neue Regelung in der EnEV wird lediglich die Einsatzdauer von elektrischen Speicherheizungen eingeschränkt – und auch diese Einschränkung gilt nur unter bestimmten Bedingungen. Viele Anwender elektrischer Speicherheizungen sind von den Regelungen, die eine Außerbetriebnahme verlangen, gar nicht betroffen.

 

  • Was genau besagen die neuen Regelungen?
  • Welche Gebäude sind betroffen?
  • Welche Gebäude sind nicht betroffen?
  • Was sollte man jetzt tun
  • Auf welche Alternativen kann man umsteigen?
  • Sollte man bei der Umrüstung auch die Warmwasserbereitung ändern?
  • Wird der Umstieg finanziell gefördert?
  • An wen können Sie sich z. Bsp. wegen weiterer Fragen wenden?

Die Antworten zu diesen Fragen finden Sie in einer Servicebroschüre der EnBW Vertrieb GmbH. Diese erhalten Sie kostenlos von uns als pdf-Datei. Verwenden Sie daher unser Kontaktformular oder bestellen Sie diese Broschüre bei der EnBW Vertrieb GmbH. Schelmenwasenstraße 15, 70567 Stuttgart. Servicetelefon: 0800 3629000.